Die Stiftung “Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender” finanziert sich hauptsächlich aus den Einnahmen aus der Rückzahlung der Darlehen, durch die von Gerichten und Staatsanwaltschaften zugewiesenen Geldauflagen / Geldbußen, Kapitalerträgen und durch Spenden.
Auch Ihre Spende würde der Stiftung helfen, ihre Aufgabe weiter erfüllen zu können.
Für Ihre Spende erhalten Sie eine Spendenbescheinigung, die Sie für steuerliche Zwecke verwenden können.
Alle Spenden werden direkt dem Stiftungszweck zugeführt.
Die Stiftung ist wegen der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene nach Freistellungsbescheid des Finanzamts Stuttgart-Körperschaften als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt und von der Körperschaftsteuer befreit.
Zuwendungen (Spenden) werden nur zur Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene verwendet.
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