Die Stiftung “Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender” hilft
- bei der Schuldenregulierung,
- für straffällig gewordene Menschen aus Baden-Württemberg,
- durch Vergabe von zinslosen Darlehen.
Ziel dieser Hilfe
- ist das Ende der finanziellen Notlage durch Ablösung aller Schulden (Gesamtsanierung),
- soll ein Neuanfang in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen sein,
- ist die Verhinderung neuer Straftaten aus finanzieller Not,
- ist die schnelle Befriedigung von Gläubigern, die auch Opfer der Straftat sind.
Wichtige Voraussetzungen sind
- die Bereitschaft, mit einer beratenden Stelle (Bewährungshelfer, Schuldnerberatungsstelle oder einer anderen vergleichbaren Stelle) zusammenzuarbeiten,
- ein regelmäßiges Einkommen, aus dem monatliche Tilgungsraten bezahlt werden können (Tilgungsfähigkeit),
- die Verpflichtung, grundsätzlich keine neue Schulden zu machen, solange das Darlehen der Stiftung nicht getilgt ist,
- dass Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderung verzichten (gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldansprüche oder Schadensersatzansprüche können davon ausgenommen werden und in voller Höhe bezahlt werden),
- dass Geldstrafen und Geldbußen nicht Gegenstand eines Sanierungsverfahrens sind.